Corona-Virus: Was zahlt die private Krankenversicherung?
Ob Corona-Test oder ambulante und stationäre Behandlung im Krankheitsfall - Privatversicherte fragen sich aufgrund der Ausbreitung der Pandemie, welche Leistungen die private Krankenversicherung (PKV) erbringt. Nachfolgend hierzu ein Überblick:
- Corona-Test: Veranlasst Ihr Hausarzt einen Test auf das Coronavirus, zählt dies gemäß den Bedingungen der PKV als eine medizinisch notwendige Behandlung. Daher erstatten die Privatversicherer in der Regel die anfallenden Kosten für einen Test. Dazu zählen auch die Laborkosten und sonstige im Zusammenhang mit dem Test stehenden Kosten. Es spielt für die Erstattung durch die PKV auch keine Rolle, ob der Test positiv oder negativ ausfällt.
- Ambulante / stationäre Behandlungen: Fällt das Testergebnis positiv auf und sind weitere ambulante und/oder stationäre Behandlungen medizinisch notwendig, kommt auch hier die private Krankenversicherung für die entstehenden Kosten auf. Einige Versicherer bieten inzwischen bereits die Konsultation eines Arztes per Video-Telefonie an.
Im Rahmen der stationäre Behandlung sollten Privatversicherte auf ihren Versicherungsumfang achten, also ob die sogenannten Regelleistungen oder Wahlleistungen im Einbett-/Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung erstattet werden.
Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie zuversichtlich!
Weiterführende Informationen zum Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hier zur Verfügung.